Rechtsschutz
Wenn Sie Ihr Recht durchsetzen möchten, dann geht das manchmal nicht
ohne einen Anwalt, bzw. Gericht. Für diese Kosten kommt dann die
Rechtschutzversicherung auf. Manche Fälle werden von der Rechtsschtz nicht übernommen:
Leistungsausschlüsse
Zum einen muss die Streitigkeit einer der versicherten Leistungsarten zugeordnet werden können. Ist dies nicht möglich, besteht kein Rechtsschutz (Beispiel: Streitigkeit aus dem Schulrecht). In § 3 ARB ist darüber hinaus eine Reihe von Risikoausschlüssen genannt.
Hier sollen nur einige der am häufigsten vorkommenden Ausschlüsse genannt werden:
- Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen ist genauso wenig versichert wie die aktive Strafverfolgung (Ausnahme: der genannte Opfer-Rechtsschutz).
- Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer sind genauso ausgeschlossen wie Klagen vor dem Verfassungsgericht oder vor internationalen Gerichtshöfen.
- In der Regel kommt der Baurisikoausschluss zum Tragen (§ 3 Abs. 1 d ARB).
Vereinfacht gesagt, ist alles was in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme steht, ausgeschlossen. Beispiele: Neubau eines Hauses (Streit mit Nachbarn, Handwerker, Stadt), Kauf einer neuen Eigentumswohnung (Streit mit Bauträger oder Makler), Umbaumaßnahmen (Streit wegen der Baugenehmigung), Finanzierung (Streit mit Banken, Bausparkasse).
Rechtsschutz-Versicherer haben meistens Partneranwälte, wo z.B. die SB Reduziert wird. Am häufigsten werden die Anwälte bevorzugt, die der Genossenschaft Apraxa angehören.
