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Basis-Rente
(Rürup) |
Zulagenrente
(Riester) |
private
Rentenversicherung |
Betriebsrente
(BAV) |
BU-Rente |
Lebensversicherung
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| Zulagen |
----- |
ja |
----- |
----- |
----- |
----- |
Besteuerung
(Beitragsphase) |
Finanzierung aus dem Nettogehalt,
Sonderausgabenabzug nach Kalenderjahr gestaffelt
(60-100% |
Finanzierung aus denm Nettogehalt,
Sonderausgabenabzug von max. 2.100 €
(Eigenbeiträge + Zulage) |
Finanzierung aus dem Nettogehalt,
Sonderausgabenabzug nur für vor dem 01.01.2005
abgeschlossene Verträge* |
stuerfrei: DV, PK, PF: 4% der BBG + 1.800 €; PZ,
UK: unbegrenzt |
Finanzierung aus dem Nettogehalt, kein
Sonderausgabenabzug |
Finanzierung aus dem Nettogehalt,
Sonderausgabenabzug nur für vor dem 01.01.2005
abgeschlossene Verträge* |
Besteuerung
(Leistungsphase) |
50-100%
nachgelagert, gestaffelt nach Kalenderjahr |
100%
nachgelagert |
mit
Ertragsanteil |
100%
nachgelagert, außer Verträge nach § 40b EStG |
mit
Ertragsanteil nach § 55 EStDV |
ab
Verträge ab 2005: 100 % oder 50 % der Erträge
(ab Alter 60 und 12 Jahre Laufzeit); Verträge
vor 2005: steuerfrei bei 5 Jahre einzahlung und
12 Jahre Laufzeit |
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Sozialabgaben (Beitragsphase) |
Finanzierung aus dem Nettogehalt |
Finanzierung aus dem Nettogehalt |
Finanzierung aus dem Nettogehalt |
SV-frei
bis 4% der BBG (DV, PK, PF) + SV-frei bis 4%
der BBG (UK, PZ) |
Finanzierung aus dem Nettogehalt |
Finanzierug aus dem Nettogehalt |
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Spzialabgaben (Leistungsphase) |
Nein;
Ausnahme: freiwillig Versicherte (bis BBG) |
Nein;
Ausnahme: freiwillig Versicherte (bis BBG) |
Nein;
Ausnahme: freiwillig Versicherte (bis BBG) |
grundsätzlich ja; außer bei Privatversicherten |
Nein;
Ausnahme: freiwillig Versicherte (bis BBG) |
Nein;
Ausnahme: freiwillig Versicherte (bis BBG) |
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Kapiztalauszahlung |
Nein |
30%
förerunschädlich |
möglich
durch Kapitalwahlrecht |
Ja (PF:
max. 30%); KLV bei PZ+UK abschließbar
(Kapitalzusage) |
Zinsen
können ausgezahlt werden |
Ja
(obligatorisch) |
| Hartz IV
(Beitragsphase) |
Sicher |
Sicher |
Verwertungsausschluss möglich, sonst Anrechnung |
Sicher |
----- |
Verwertungsausschluss möglich, sonst Anrechnung |
| Hartz IV
(Leistungsphase) |
Anrechnung |
Anrechnung |
Anrechnung |
Anrechnung |
BU-Rente
anrechenbar |
Anrechnung |
|
Pfändungsschutz (Beitragsphase) |
Ja |
Ja |
Ja,
unter Beachtung der Pfändungsgrenzen |
Ja |
----- |
Ja,
unter Beachtung der Pfändungsgrenzen |
|
Pfändungsschutz (Leistungsphase) |
Ja,
unter Beachtung der Pfändungsgesetzen |
Ja,
unter Beachtung der Pfändungsgrenzen |
Ja,
unter Beachtung der Pfändungsgrenzen |
Ja,
unter Beachtung der Pfändungsgrenzen |
Ja,
unter Beachtung der Pfändungsgrenzen |
Ja,
unter Beachtung der Pfändungsgrenzen |
| Zugriff
auf eingezahltes Geld / Rückkauf |
Nein |
Ja,
gegen Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile |
Beleihung / Kündigung |
grundsätzlich nein; Ausnahme: während des
bestehenden Arbeitsverhältnisses (Rückkauf des
AG als VN) |
SBU
nein, außer bei verzinslicher Ansammlung oder
Fondsanlage (Höhe: mind. 500 €) |
Beleihung / Kündigung |
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Vererbbarkeit |
eingeschränkt (nur Ehe/Lebenspartner oder Kinder
auf St.-Karte) |
Kapitalübertragung auf Ehepartner
(förderunschädlich) oder Kündigung
(förderschädlich) |
frei |
eigeschränkt (nur Ehe/Lebenspartner oder Kinder
auf St.-Karte) |
bei
eingeschl. Hinterbliebenenversorgung, sonst
irrelevant |
frei |
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Todesfallleistung |
Verrentung oder keine Leistung |
siehe
Vererbbarkeit |
Beitragsrückgewähr |
vereinbar |
irrelevant |
ist
vereinbart |
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Gesundheitsfragen |
Nein,
außer bei Hinterbliebenenoption |
Nein |
Nein,
wenn keine Zusatz-versicherung |
Nein,
wenn keine Zusatzversicherung oder KLV vorliegt |
Ja |
Ja |
*für Altverträge vor dem 01.01.2005: 88% der
Beiträge können als Sonderausgaben geltend
gemacht werden (max. Höchstbetrag). |
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Ohne Gewähr |